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patient*innen informationen
zu THERAPIE UND AGB'S

- THERAPIEVERORDNUNG -

Die physiotherapeutische Behandlung erfolgt ausschließlich auf Anweisung eines Arztes. Der vom behandelnde Arzt abgestempelte und – wenn nötig – von der Krankenkasse bewilligte Verordnungsschein (SVS, BVAEB) ist spätestens ab dem ersten Behandlungstermin mitzubringen. Behandlungen ohne Überweisung dürfen nur präventiver Natur sein.

 

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- Terminstornierung (WICHTIG!)-

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Muss ein Termin storniert werden, dann muss die Terminabsage mindestens 24h vor dem vereinbarten Termin telefonisch erfolgen (persönlich, auf der Mailbox der Therapeutin eine Nachricht hinterlassen oder SMS schreiben). Geschieht dies nicht/nicht rechtzeitig, so wird der Gesamtbetrag der zu erwartenden Behandlung in Rechnung gestellt. Diese Kosten können beim Versicherungsträger nicht geltend gemacht werden. Termine die vergessen werden, werden ebenso in voller Höhe in Rechnung gestellt.

 

Krankmeldungen/Quarantänen etc. sind mit Bestätigung des Arztes/Amtes zu belegen!

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- Leihgaben -

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Ich bitte Sie, die verliehenen Therapiematerialien und Bücher verlässlich zur letzten Behandlung mitzubringen, da ich sie Ihnen sonst in Rechnung stelle.

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- Abrechnung -

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Nach Beendigung JEDER Behandlung wird eine Rechnung gestellt, die sofort BAR oder mit BANKOMATKASSE zu begleichen ist.

 

 

-TARIFE -

 

 

für physiotherapeutische Behandlung

 

Physiotherapie/EHG 30 Min. € 50

Physiotherapie/EHG 45 Min. € 75

Physiotherapie/EHG 60 Min. € 95

Heilmassage 15 Min. € 25

Hausbesuchspauschale € 30

 

Physiotherapeutische Beratung pro 15 Min € 25

(Entwicklungsberatung, Schuhberatung …)

 

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- Wahltherapie - Kostenrückerstattung -

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Nach Abschluss der Therapieserie bekommen Sie von mir eine Honorarnote auf der alle Termine mit Datum und dem Vermerk „bezahlt“ aufgeführt sind. Diese können Sie bei der Krankenkasse einreichen. Da ich eine Wahltherapeutin bin, refundieren die Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) nur einen Teil der Behandlungskosten. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem von der jeweiligen Krankenkasse festgelegten Tarif. Die aktuellen Rückvergütungssätze erfahren Sie bei ihrer Krankenkasse. Der Restbetrag kann bei einer eventuell vorhandenen Zusatzversicherung eingereicht werden.

 

Wenn die Therapieserie auf Wunsch des Patienten vorzeitig beendet wird, behält sich die Krankenkasse das Recht vor die absolvierten Therapieeinheiten NICHT zu refundieren – vor allem wenn nicht zumindest die Hälfte der vom Arzt verschriebenen Einheiten absolviert wurde.

 

 

- Erstbefund -

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Die erste Einheit steht im Zeichen einer ausführlichen Erstbefundung um eine fachgerechte Behandlung gewährleisten zu können. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen. Ich bitte Sie alle notwendigen und relevanten Befunde bereit zu halten und ehrlich und in vollem Umfang über Ihre Beschwerden zu berichten.

 

Leistungen

  • Die Leistung ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen wie besondere:

 

  • Persönliche, individuelle Behandlung einschließlich Befundergebung und Beratung

 

  • Behandlungsbezogene Administration, Dokumentation und Terminvergabe/Abrechnung

 

  • Für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie zB Herstellung, Anpassung und Bereitstellen von individuellem Therapiematerial

 

  • Bei Bedarf/nach Anfrage – Verfassung von individuellen Befunden zur Vorlage diverser Stellen, wie Krankenversicherungsträgern, behandelnder Arzt, private Versicherungsträger und ähnliche Stellen. Die Abrechnung erfolgt abhängig vom Umfang und Zeitaufwand.

 

Eigener Anteil

Im Rahmen des Erstgesprächs werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie mir über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden, sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen Auskunft geben.

 

Eine Therapie kann nur dann erfolgreich sein, wenn Sie selber eigenständig mitarbeiten und außerhalb der Therapieeinheiten die besprochenen Übungen und Tagespläne einhalten und durchführen.

 

Bitte beachten Sie:

Pünktliches Erscheinen ist wichtig. Versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden um nicht die Therapiezeiten der nachfolgenden Patienten zu beeinflussen. Es kann allerdings aufgrund länger dauernder Erstgespräche oder Therapien vor ihrem Termin zu kurzen (!) Wartezeiten kommen.

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